Eigenerzeugungsanlagen
Anmeldeverfahren
Der Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz der SÜC ist für Photovoltaik-, Biomasse-, Wasserkraft- und Windkraftanlagen sowie für Blockheizkraftwerke (Mini-BHKW) möglich.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die im Folgenden dargestellten Schritte:
1. Anfrage
- Möglichst noch bevor Sie eine Erzeugungsanlage bestellen oder kaufen, sollten Sie eine schriftliche Anfrage bezüglich der Netzverträglichkeit an die SÜC richten.
- Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Ausfüllen und Versenden.
- Beachten Sie zusätzlich die VDE-AR-N 4105.
- Wie geht es weiter?
Nach der Netzprüfung teilen wir Ihnen so bald wie möglich schriftlich den Verknüpfungspunkt mit unserem Netz mit. Diese Zusage ist auf drei Monate befristet.
2. Anmeldung
Sobald wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt schriftlich mitgeteilt haben und die einzelnen Komponenten feststehen, melden Sie Ihre Anlage bei der SÜC bitte mit folgenden Unterlagen an:
- Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz durch einen eingetragenen Elektroinstallateur mit den Originalunterschriften des Anlagenbetreibers, des Grundstückseigentümers und des eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens
- Hier finden Sie die Anmeldung zum Netzanschluss / Inbetriebsetzung, das Handout zur Auswahl der Messkonzepte sowie die Messkonzepte und Verdrahtungsschemen.
- Datenerfassungsblatt mit den technischen Daten der Anlage und den Originalunterschriften des Anlagenerrichters, des Grundstückseigentümers und des eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens
Die entsprechenden Dokumente zum Download finden Sie hier:
- Datenerfassungsblatt PV-Anlage
- Datenerfassungsblatt BHKW
- Datenerfassungsblatt Windenergie- und Wasserkraftanlage
- Datenerfassungsblatt Energiespeicher
- Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage
- Datenerfassungsblatt Netzersatzanlage
- Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel und der Verbindung zur Hausanschlusssicherung mit Potenzialausgleich
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen
- Beschreibung der Art und der Betriebsweise des Wechselrichters
- Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen:
EG-Konformitätserklärung
Konformitätsnachweis Erzeugungseinheit G.2 nach VDE-AR-N 4105
Konformitätsnachweis NA-Schutz G.3 nach VDE-AR-N 4105 - Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen benötigen wir:
Nachweis, dass die Anlage die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 3 und 4 EEG erfüllt - Für Biomasseanlagen benötigen wir:
Nachweis der eingesetzten Brennstoffe
3. Inbetriebsetzung
Sobald uns sämtliche Unterlagen zur Anmeldung vorliegen und Ihre Anlage installiert ist, kann ein Inbetriebnahmetermin mit uns vereinbart werden.
Kontaktieren Sie hierzu unseren Beauftragten für EEG-Anlagen:
Team EEG
Telefon: 09561 749-1163
Fax: 09561 749-1901
eeg-anschluss@suec.de