Einspeisevergütung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt Allgemeines zur Einspeisevergütung fest. Zweck des Gesetzes ist – insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes –, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien zur Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Ziel dieses Gesetzes ist, einen Anteil von 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025, von 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Die SÜC vergütet nach dem EEG die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasser-/Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie-, Klär-/Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird.
- Information und Anmeldung
Informationen zu Förderkriterien und Vergütungssätzen sowie weitere Unterlagen zum Einspeisemanagement für EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der SÜC gemäß EEG finden Sie hier als PDF-Dokumente zum Download: