Netzanschluss
Der Netzanschluss ist die Anbindung von Endverbrauchern und Erzeugungsanlagen an das Verteilnetz der SÜC Energie & H2O GmbH.
Die Rechtsgrundlage bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die nachgelagerten Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV) und für den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Allgemeine Bedingungen
Der Netzbetreiber SÜC ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) jedermann an sein Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV finden Sie nachfolgend die Ergänzenden Bedingungen der SÜC zur NAV.
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Ergänzende Bestimmungen der SÜC zur NAV
- Baukostenzuschuss 2024
Technische Mindestanforderungen
Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB NS) bdew
Die TAB beinhalten die technischen Anforderungen für Anlagen die neu an das Verteilnetz angeschlossen bzw. erweitert oder verändert werden. Sie wurden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegeben und sollen einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Verteilernetzes gewährleisten.
Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (VBEW) (pdf)
Darüber hinaus finden die Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen, herausgegeben vom VBEW, Anwendung.
Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR)
Soweit nichts anderes in den ergänzenden Bedingungen zu den TAR MS geregelt ist, gelten die TAR (VDE-AR-N 4110) für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilnetz der SÜC.
Ergänzende Bestimmungen der SÜC zu den TAR
Ferner sind die ergänzenden Bedingungen zu den TAR MS zu beachten.