Messstellenbetrieb
Messstellenverträge
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag_Strom_BK6-17-042_ab 01102017.pdf
- Technische Mindestanforderungen Strom
- BNetzA-Beschluss BK6-17-042
Messstellenvertrag
- Messstellenvertrag (Vertragspartner als Messstellennutzer ist Lieferant)
- Änderungsmodus des Messstellenvertrages (im Vergleich zum BDEW/VKU - Mustervertrag)
- Messstellenvertrag (Vertragspartner als Messstellennutzer ist Letztverbraucher)
- Anlage cc_EDI Vereinbarung
- Anlage dd_Formblatt nach § 54 MsbG
- Erläuterung zum Formblatt nach § 54 MsbG
- Ergänzende Bedingungen der SÜC Energie und H2O GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) sowie für Erzeugungsanlagen und andere Einspeiser
- SEPA - Lastschriftmandatsformular
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Die SÜC Energie und H2O GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
- Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
- Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen
zu veröffentlichen.
Diesen Verpflichtungen kommen wir hiermit nach:
- Informationen über die Rolloutverpflichtungen
- Preisblaetter-mME-iMS gültig ab 01.01.2024
- Info-Clip: Was ist ein "Smart Meter"
Messung
Selbstverständlich kommen wir als Messstellenbetreiber unseren Verpflichtungen nach:
Unsere Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Absatz 2 MessEG.
Hier finden Sie die Bestätigung der SÜC über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Sie wollen mehr über die Funktionen Ihrer modernen Messeinrichtung erfahren?
Bedienungsanleitungen:
Formulare Zählerwesen
Für eine Überprüfung Ihres Stromzählers finden Sie nachfolgend weitere Informationen:
- Befundprüfung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG)
- Antrag auf Durchführung einer Befundprüfung für ein Strommessgerät
Informationen für Verbraucher zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.
Ansprechpartner
Mario Geiger
Telefon: 09561 749-1130
Fax: 09561 749 1901
mario.geiger@suec.de