Verlustabschlag
Erfolgt die Stromlieferung aus Eigenerzeugungsanlagen in die Mittelspannungsebene (Verknüpfungspunkt – VKP) und wird sie durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erfasst, gelten folgende Verlustabschläge:
- Summe der Leistungen am VKP kleiner oder gleich 200 kW (installierte Leistung) und niederspannungsseitige Messung: kein Trafoverlustabschlag
- Summe der Leistungen am VKP größer 200 kW (installierte Leistung) und niederspannungsseitige Messung: 0,75 Prozent Trafoverlustabschlag
Der Trafoverlustabschlag für niederspannungsseitige Messung gilt nur für Öltransformatoren der Verlustklasse C/C´ –30 Prozent. Ansonsten wird ein Verlustabschlag von 1,5 Prozent in Ansatz gebracht.
Bei längeren Anschlussleitungen werden Kabelverluste im Mittel- sowie im Niederspannungsnetz individuell ermittelt und in Ansatz gebracht.
- Blindstrombezug für den Betrieb Ihrer Eigenerzeugungsanlage
Wird für den Betrieb der Stromerzeugungsanlage Blindarbeit aus dem Versorgungsnetz der SÜC entnommen, wird die Blindarbeitsmenge anhand der Preise der jeweils gültigen Sondervertragskonditionen berechnet. Das gilt für die Blindarbeitsmenge, die
- die Summe aus zehn Prozent der eingespeisten Wirkarbeitsmenge (cos phi etwa 0,995 induktiv oder kapazitiv) und
- 50 Prozent der bezogenen Wirkarbeitsmenge (cos phi etwa 0,9 induktiv) übersteigt.