Installateure
Elektroinstallateure
Für das Errichten, Erweitern, Ändern und Instandhalten von elektrischen Kundenanlagen durch Installationsunternehmen ist die Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erforderlich. Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik (inklusive VDE-Bestimmungen) durchzuführen.